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Aufhebender Volksentscheid über Ölbohrungen auf See 17. April 2016 - Briefwahl

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Für die Volksbefragung vom 17.04.2016 hat jeder wahlberechtigte Bürger, welcher aus Arbeits- bzw. Studiengründen oder aus medizinischen Gründen vorübergehend im Ausland lebt das Recht, durch Briefwahl seine Stimme abzugeben. Der Auslandsaufenthalt muss eine Dauer von mindestens drei Monaten haben; innerhalb welchem die Volksbefragung durchgeführt wird.  

Für die Zulassung zur Briefwahl muss ein Ansuchen (siehe Formular) ausgefüllt und innerhalb 18.03.2016 per Post, per Fax, per E-Mail (die nicht zertifiziert sein muss)  verschickt werden, bzw. persönlich in der Gemeinde, auch durch eine andere Person, abgegeben werden.

Dem Ansuchen muss eine Kopie des gültigen Personalausweises des Wahlberechtigten beigelegt werden.

 

Datei herunterladen: PDFFormular - Ansuchen Briefwahl

 

25.02.2016