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Parlamentswahlen am 04.03.2018 - Briefwahl

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Für die Parlamentswahlen vom 04.03.2018 hat jeder wahlberechtigte Bürger, welcher aus Arbeits- bzw. Studiengründen oder aus medizinischen Gründen vorübergehend im Ausland lebt das Recht, durch Briefwahl seine Stimme abzugeben. Der Auslandsaufenthalt muss eine Dauer von mindestens drei Monaten haben, innerhalb welchem das Verfassungsreferendum durchgeführt wird.  

Für die Zulassung zur Briefwahl muss ein Ansuchen (siehe Formular) ausgefüllt und innerhalb 31.01.2018 per Post, per Fax, per E-Mail (die nicht zertifiziert sein muss)  verschickt werden, bzw. persönlich in der Gemeinde, auch durch eine andere Person, abgegeben werden.

Dem Ansuchen muss eine Kopie des gültigen Personalausweises des Wahlberechtigten beigelegt werden.

Antragsformulare:

Datei herunterladen: TXTzweisprachiges DOC-Formular 

 

18.01.2018