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Ermäßigung Müllgebühr Nicht-Haushalte

Achtung: dieser Eintrag ist nicht mehr aktuell!

Aufgrund der Verlängerung des COVID-19-Notstandes wurde mit Beschluss des Gemeindeausschussses vorgesehen, dass für die Abnehmer der Nicht-Haushalte eine Ermäßigung gewährt werden kann, welche einen Rückgang des Gesamtumsatzes von mindestens 30% vorweisen können.

Für die Ermäßigung ist der Gemeinde St.Christina Gröden der Antrag mittels PEC  (stchristina.scristina@legalmail.it)  innerhalb 29.10.2021 zuzusenden.

Antrag Ermäßigung Müllgebühr 2021

Ersatzerklärung


29.09.2021